Millionen Privatkredite widerrufbar

Der Europäische Gerichtshof belebt den sogenannten Widerrufsjoker für Immobilienkredite und Kfz-Finanzierungen neu. Das Gericht erklärte eine weit verbreitete Klausel für unvereinbar mit europäischem Recht. Diese findet sich in vielen Privatkreditverträgen, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind.

Das ist ein Jackpot für private Kreditnehmer in Deutschland! Der EuGH hat entschieden, dass die meisten privaten Kreditverträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht haben. Die Konsequenz: Die Widerrufsfrist dieser Kredite beginnt nicht zu laufen. Millionen Verbraucher können mit diesem Widerrufsjoker ihren Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.

Für Baufinanzierungen besonders interessant

Brisant ist diese Entscheidung vor allem für zwei Arten von privaten Darlehen. Erstens für Baufinanzierungen: Hier können Immobilienbesitzer, die zwischen Juni 2010 und März 2016 eine Hypothekenfinanzierung aufgenommen haben, den Widerruf dazu nutzen, vorzeitig aus einem teuren Baukredit auszusteigen. Dabei wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Wer beispielsweise im Jahr 2012 eine Finanzierung mit einem Zinssatz von vier Prozent unterschrieben hat, kann diese nun durch einen Widerruf sofort auf das aktuelle Zinsniveau von rund einem Prozent umschulden. Die Ersparnis beträgt häufig mehr als 10.000 Euro.

Widerruf von Kfz-Finanzierung ermöglicht Rückgabe des Autos

Die zweite Gruppe, für die das Urteil interessant ist, sind all jene, die nach Juni 2010 mit einem Kredit- oder Leasingvertrag ein Auto finanziert haben. Hier führt der Widerruf der Finanzierung in den meisten Fällen dazu, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann. Der Kunde erhält dabei seine Anzahlung und sämtliche Raten zurück. Das ist besonders für jene Diesel-Besitzer interessant, die unter dem enormen Wertverfall ihrer Fahrzeuge leiden. Doch der Widerruf ist unabhängig davon, welches Fahrzeug finanziert wurde.


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