Dieselskandal: Kein Ende in Sicht!

Nachdem der VW-Konzern für Fahrzeuge, die mit einem EA 189-Motor bestückt sind (Euro 5-Norm, Diesel) nahezu jede Woche von Gerichten verurteilt wurde, die eine entsprechende Haftung der Volkswagen AG oder deren Tochterunternehmen wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung sehen, darunter auch immer Urteile, die eine schadenmindernde Anrechnung von Nutzungsvergütung für die zwischenzeitliche Nutzung des Diesel-PKW durch den jeweiligen Verbraucher verneinen, häufen sich nun auch Berichte, wonach der Autohersteller auch beim Nachfolgemodell EA 288 manipuliert haben soll.

Unsere Kanzlei hat bereits eine stattliche Anzahl von landgerichtlichen Urteilen zugunsten der betroffenen Verbraucher erstritten und den jeweiligen Klägern insofern zur Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche verholfen.

Immer mehr Landgerichte verurteilen die Autohersteller zur Zahlung von Zinsen aufgrund des deliktischen Verhaltens der VW AG oder von Tochterunternehmen wie der Audi AG und billigen den Verbrauchern einen Zinsanspruch auf den seinerzeit Täuschung halber gezahlten Kaufpreis zu (4 % p.a. seit Kaufdatum des jeweiligen Fahrzeuges!).

Nach Anordnung des deutschen Kraftfahrtbundesamtes im Juni 2018 musste auch der Automobilhersteller Mercedes - Benz eine Rückruf-Aktion wegen der Verwendung unzulässiger Abschaltsoftware starten. Davon sind rund 700.000 Fahrzeuge mit Diesel-Motoren in Europa betroffen und allein in Deutschland ca. 280.000 Autos. Auch insofern wurde seitens des zuständigen Kraftfahrtbundesamtes verfügt, dass der vorgenannte Hersteller die betroffenen Fahrzeuge mit einer neuen Abgas-Software ausstattet.

Es sind diverse Fahrzeugtypen des Daimler-Konzerns betroffen; hier eine nicht abschließende Benennung:

C 180 BlueTEC, Baureihe W/S 205, 2014-2015 & 2015-04/2018 C 200 BlueTEC, Baureihe W/S 205, 2014-2015 & 2015-04/2018 C 200 d (nur in Verbindung mit Schaltbetriebe), Baureihe W/S 205, 2014-2015 & 2015-04/2018 V 220 CDI / Vito 116 CDI, Baureihe W/V 447, seit 2014 V 250 CDI GLC 250 d, Baureihe X 253, seit 2015 GLC 220 ML 350 Blue Tec 4MATIC / GLE 350 d 4MATIC, Baureihe W 166, seit 2011 GL 350 BlueTEC 4MATIC / GLS 350 d 4MATIC, Baureihe X 166, seit 2012 GLE 350 d Coupé 4MATIC, Baureihe C 292, seit 2015 GLC 350 d 4MATIC, Baureihe X 253, seit 2016 GLC 350 d 4MATIC Coupé, Baureihe C 253, seit 2016 Vito 109 CDI, Baureihe 447, seit 10/2014 Vito 111 CDI, Baureihe 447, seit 10/2014C 180 d, Baureihe W/S 205, 2014-2015 & 2015-04/2018

Ob ihr Fahrzeug von der vorgenannten Rückrufaktion betroffen ist oder nicht, können Sie auf der Website des Herstellers erfragen. Trotz der Rückruf-Aktion und der eventuellen Verwendung einer neuen Software müssen Kunden des Daimler-Konzernes auch hier – wie bereits Kunden des VW-Konzernes – mit erheblichen merkantilen Minderwerten (Wertverlusten) und darüber hinaus erhöhten Kraftstoffverbrauchswerten bei Durchführung des Softwareupdates sowie Motorenfolgeschäden aufgrund der Durchführung des Software-Updates rechnen.

Wir empfehlen daher ausdrücklich, etwaige Ansprüche aus dem VW-Dieselskandal zu prüfen und gegebenenfalls gerichtlich zu verfolgen.


Gerne prüfen wir für Sie, inwieweit Ihre individuellen Rechte gegebenenfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden können und nehmen diesbezüglich gerne Ihre Interessen wahr. Etwaig notwendige Korrespondenz mit dem Rechtschutzversicherer übernehmen wir für Sie selbstverständlich kostenfrei.


Für weitere Fragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte von WRG Rechtsanwälte, Bismarckstr. 57, 33330 Gütersloh gern unter 05241–3007171 oder info@wrg-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.